Katzenservice- Guben

Zuhausebetreuung

Allgemeine Vertragsbedingungen:

 

  1. Pro Betreuungstag in der Pension (inkl. Vollverpflegung) werden 12€ (inkl. 19% MwSt.) berechnet. Für eine zweite Katze aus dem gleichen Haushalt werden 8€ (inkl. 19% MwSt.) berechnet. Die Summe ist in voller Höhe im Voraus zu entrichten.

  2. Der Tierhalter erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind.

  3. Die Katzenpension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

  4. Die Katzenpension verpflichtet sich die Katze/n fachgerecht und liebevoll zu betreuen und zu versorgen und Leiden sowie Schäden von der Katze/den Katzen fernzuhalten.

  5. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass die Katzenpension in Notfällen, die das zu betreuende Tier betreffen, einen Tierarzt aufsucht. Die Einschätzung der Notfallsituation obliegt der Katzensachkundigen der Katzenpension. Die anfallenden Kosten für eine tierärztliche Behandlung übernimmt der Tierhalter.

  6. Der Tierhalter ermächtigt die Katzenpension zur eventuellen Verabreichung der unten genannten Medikamente unter den unten vereinbarten Bedingungen.

  7. Für die Betreuung von Welpen gelten gesonderte Bedingungen.

  8. Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und bei Freigängern Tollwut vorweisen kann. Die Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein (Tollwut drei Jahre) und sollten bei erstmalig geimpften Katzen mindestens drei Wochen vor der Aufnahme erfolgt sein.

  9. Der Tierhalter bestätigt, dass eine Behandlung mit einem entsprechenden Flohpräparat mindestens zehn Tage vor Abgabe in der Pension erfolgt ist.

     

    Vertragsbedingungen für die Betreuung zu Hause:

     

    1. Die Katzenpension behält sich das Recht vor die Katze/n für die Betreuung abzulehnen, falls die Voraussetzungen für eine sachkundige und artgerechte Betreuung nicht erfüllbar sind.

    2. Bei einer Betreuung zu Hause ist es nicht notwendig, dass die zu betreuende Katze kastriert oder sterilisiert und geimpft ist.

    3. Der Tierhalter berechtigt die Katzenpension dazu das private Grundstück des Tierhalters zu betreten und sich auf diesem, im Rahmen der Betreuung der Katze, aufhalten zu dürfen.

    4. Pro Zeitstunde kostet die Betreuung 12 € (inkl MWSt), die Zeit für die Anfahrt ist Bestandteil der Betreuungszeit.

     

 
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