Katzenservice- Guben

Pension

Allgemeine Vertragsbedingungen:

 

  1. Pro Betreuungstag (inkl. Vollverpflegung) werden 12 € (inkl. MwSt.) berechnet. Für eine zweite Katze aus dem gleichen Haushalt werden 8 € (inkl. MwSt.) berechnet. 
    Die Summe ist in voller Höhe im Voraus zu entrichten.

  2. Der Tierhalter erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind.

  3. Die Katzenpension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

  4. Die Katzenpension verpflichtet sich die Katze/n fachgerecht und liebevoll zu betreuen und zu versorgen und Leiden sowie Schäden von der Katze/den Katzen fernzuhalten.

  5. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass die Katzenpension in Notfällen, die das zu betreuende Tier betreffen, einen Tierarzt aufsucht. Die Einschätzung der Notfallsituation obliegt der Katzensachkundigen der Katzenpension. Die anfallenden Kosten für eine tierärztliche Behandlung übernimmt der Tierhalter.

  6. Der Tierhalter ermächtigt die Katzenpension zur eventuellen Verabreichung der unten genannten Medikamente unter den unten vereinbarten Bedingungen.

  7. Für die Betreuung von Welpen gelten gesonderte Bedingungen.

  8. Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und bei Freigängern Tollwut vorweisen kann. Die Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein (Tollwut drei Jahre) und sollten bei erstmalig geimpften Katzen mindestens drei Wochen vor der Aufnahme erfolgt sein.

  9. Der Tierhalter bestätigt, dass eine Behandlung mit einem entsprechenden Flohpräparat mindestens zehn Tage vor Abgabe in der Pension erfolgt ist.

 

Vertragsbedingung für die Betreuung in der Katzenpension:

 

  1. Vor Vertragsabschluss erklärt sich der Tierhalter dazu bereit, die zu betreuende/n Katze/n bei erstmaligem Besuch für einen vereinbarten Eingewöhnungstag in der Tierpension abzugeben. Für diesen Eingewöhnungstag fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Katzenpension behält sich das Recht vor die Katze/n, nach diesem Eingewöhnungstag, für die Betreuung in der Pension abzulehnen, falls die Voraussetzungen für eine sachkundige und artgerechte Betreuung nicht erfüllbar sind.

  2. Ein Termin für das Abgeben sowie Abholen der Katze/n wird bei Vertragsabschluss mit der Katzenpension vereinbart. Eine Abholung bis 10 Uhr sowie das Abgeben nach 14 Uhr wird dabei als ½ Tag berechnet.

  3. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu betreuende/n Katze/n gemeinsam mit anderen Katzen untergebracht wird/werden. Eine Einzelbetreuung ist nur bedingt und mit vorheriger Absprache möglich.

  4. Die Katzenpension behält sich das Recht vor, ausschließlich kastrierte bzw. sterilisierte Katzen in der Katzenpension zu betreuen. Für Welpen gelten gesonderte Bedingungen.

  5. Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, die Katzenpension mindestens sieben Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zu informieren, wenn ein bereits reservierter Betreuungsplatz wider Erwarten nicht in Anspruch genommen werden kann.

  6. Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Katzenpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt. Bringt eine Katze nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Katzenpension, trägt der Tierhalter des entsprechenden Tiers die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Behandlung anderer angesteckter, in der Pension untergebrachter Katzen.

Bei Freigänger-Katzen darf die letzte Entwurmung nicht länger als vier Wochen zurückliegen.

 

 


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