Vertragsbedingungen
Vertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung
zwischen den Vertragspartnern:
Katzenservice Katrin Zeptner
Altsprucke 27
03172 Guben
03561/431004
- Nachfolgend Katzenpension genannt -
und
Halter:……………………………………………..….
Adresse:………………………………………………..
…………………………………………………
Telefonisch zu erreichen:
- Nachfolgend Tierhalter genannt –
zur Unterbringung der Katze/n
für den Zeitraum: in der Pension / zu Hause.
Für beide Parteien gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
Kostenaufstellung für Katze/n mit Vollverpflegung / nur Unterkunft
Anzahl der vollen Betreuungstage |
x € |
Anzahl der halben Betreuungstage |
x € |
Sonstige Kosten |
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Summe |
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Sonstiges:
Ort, Datum Tierhalter Tierpension
Allgemeine Vertragsbedingungen: Stand 1.1.2021
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Der Tierhalter erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind.
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Die Katzenpension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
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Die Katzenpension verpflichtet sich die Katze/n fachgerecht und liebevoll zu betreuen und zu versorgen und Leiden sowie Schäden von der Katze/den Katzen fernzuhalten.
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Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass die Katzenpension in Notfällen, die das zu betreuende Tier betreffen, einen Tierarzt aufsucht. Die Einschätzung der Notfallsituation obliegt der Sachkundigen Katrin Zeptner. Die anfallenden Kosten für eine tierärztliche Behandlung übernimmt der Tierhalter. Die Mitgabe des Impfausweises ist Pflicht!
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Der Tierhalter ermächtigt die Katzenpension zur eventuellen Verabreichung der unten genannten Medikamente unter den unten vereinbarten Bedingungen.
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Für die Betreuung von Welpen gelten gesonderte Bedingungen.
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Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier eine gültige Impfung gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und bei Freigängern Tollwut vorweisen kann. Die Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein (Tollwut drei Jahre) und sollten bei erstmalig geimpften Katzen mindestens drei Wochen vor der Aufnahme erfolgt sein.
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Der Tierhalter bestätigt, dass eine Behandlung mit einem entsprechenden Flohpräparat mindestens zehn Tage vor Abgabe in der Pension erfolgt ist.
10. Vor der erstmaligen Unterbringung in der Pension kann ein Eingewöhnungstag vereinbart werden. Für diesen Tag fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Vertragsbedingung für die Betreuung in der Katzenpension:
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Die Katzenpension behält sich das Recht vor die Betreuung der Katze/n in der Pension abzulehnen, falls die Voraussetzungen für eine sachkundige und artgerechte Betreuung nicht erfüllbar sind.
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Ein Termin für das Abgeben sowie Abholen der Katze/n wird bei Vertragsabschluss mit der Katzenpension vereinbart.
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Ein Tag Betreuung kostet 12 €. Eine Abholung bis 12 Uhr sowie das Abgeben nach 14 Uhr wird dabei als ½ Tag berechnet. Jede weitere Katze aus dem gleichen Haushalt wird zum Sonderpreis von 8 € pro Tag berechnet. Bei der Mitgabe von Futter gibt es eine Ermäßigung von 1€ pro Tag und Katze.
Die Bezahlung erfolgt im Voraus bar oder auf das Konto:
Katrin Zeptner
fyrstDE 19100100100069868146
BIC PBNKDEFF -
Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu betreuende/n Katze/n gemeinsam mit anderen Katzen untergebracht wird/werden. Eine Einzelbetreuung ist nur bedingt und mit vorheriger Absprache möglich.
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Die Katzenpension behält sich das Recht vor, ausschließlich kastrierte bzw. sterilisierte Katzen in der Katzenpension zu betreuen. Für Welpen gelten gesonderte Bedingungen.
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Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, die Katzenpension mindestens sieben Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zu informieren, wenn ein bereits reservierter Betreuungsplatz wider Erwarten nicht in Anspruch genommen werden kann.
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Der Tierhalter erklärt, dass sein Tier entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Katzenpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt. Bringt eine Katze nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Katzenpension, trägt der Tierhalter des entsprechenden Tiers die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Behandlung anderer angesteckter, in der Pension untergebrachter Katzen.
Bei Freigänger-Katzen darf die letzte Entwurmung nicht länger als vier Wochen zurückliegen.
Vertragsbedingungen für die Betreuung zu Hause:
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Die Katzenpension behält sich das Recht vor die Katze/n für die Betreuung abzulehnen, falls die Voraussetzungen für eine sachkundige und artgerechte Betreuung nicht erfüllbar sind.
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Bei einer Betreuung zu Hause ist es nicht notwendig, dass die zu betreuende Katze kastriert oder sterilisiert und geimpft ist.
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Der Tierhalter berechtigt die Katzenpension dazu das private Grundstück des Tierhalters zu betreten und sich auf diesem, im Rahmen der Betreuung der Katze, aufhalten zu dürfen.
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Pro 30 min kostet die Betreuung 12€ (inkl. MWSt), die Anfahrt innerhalb Gubens ist kostenfrei, außerhalb der Stadt nach Vereinbarung.
Ich akzeptiere die Vertragsbedingungen:
Ort, Datum Tierhalter
Angaben zum zu betreuenden Tier*:
Tierhalter
Name
Adresse
Telefonnummer
Katze/n
Name/n
Geburtsjahr
Geschlecht
Behandelnder Tierarzt
Tätowier- oder Chipnr. (falls vorhanden)
Impfpass
Vorerkrankungen
Akute Erkrankungen
Angaben zur Medikamenteneinnahme
Angaben zur Fütterung
Sonstiges:
*Die Katzenpension erklärt, dass Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Checkliste für den Tierhalter in Vorbereitung auf die Betreuung in der Katzenpension:
□ Der Eingewöhnungstag war erfolgreich ( nicht Pflicht)
□ Eventuelle persönliche Gegenstände (Spielzeug, Napf, etc.) der Katze/n sind
eingepackt (leider kann ich keine Garantie für die Unversehrtheit übernehmen)
□ Eventuelle Medikamente sind eingepackt
□ Alle notwendigen Impfungen sind auf dem aktuellsten Stand,
Impfausweis ist eingepackt
□ Notfalltelefonnummern: Verwandter, Tierarzt
□ Die Katze ist entwurmt
□ Eine Behandlung mit Flohserum ist vor mindestens 10 Tagen erfolgt
□ Die Kosten sind beglichen